Neues Widerrufsrecht 2014 für Online Shops

Neues Widerrufsrecht 2014 für Online Shops

Nach langer und mitunter heftig diskutierter Vorarbeit tritt demnächst das neue Widerrufsrecht 2014 in Form des Gesetzes zur Umsetzung der neuen Verbraucherrichtlinien der EU in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Änderungen für Online-Shop Betreiber. Neben den Vorschriften über das Widerrufsrecht wurden auch die Informationspflichten für Online-Händler EU weit vereinheitlicht.

Damit der verheißungsvolle Stichtag – Freitag, der 13. Juni 2014  – nicht zur bösen Realität wird, sollten sich Online Shop Betreiber jetzt spätestens zusammen mit Ihrem Anwalt und ihrer Online Shop Agentur auf die notwendigen Anpassungen vorbereiten. Im Unterschied zur letzten Anpassung 2011 wird es dieses Jahr zudem KEINE Übergangsfrist geben – theoretisch sollten also um Mitternacht die notwendigen Anpassungen online gestellt werden!

Wichtige Änderungen durch die neue Verbraucherrecht-Richtlinie 2014

Damit es für Sie als Online Shop Betreiber kein böses Erwachen gibt haben wir hier für Sie noch einmal die wichtigsten Eckdaten und weiterführende Links zusammen gestellt.

Neues Widerrufsrecht 2014

Widerrufsbelehrung:
Die Widerrufsbelehrung wurde wieder einmal angepasst und endlich EU weit harmonisiert. Das bedeutet aber leider für Online Shop Betreiber wieder einmal keine einfache Einbindung – denn es gibt nicht eine einzige Widerrufsbelehrung sondern unterschiedliche Widerrufs-Belehrungs-Muster. Je nach Art des Shop ist das entsprechende Muster zu wählen bzw. anzupassen – Details hierzu finden Sie im PDF von Trusted Shops (siehe Links).
Unabhängig vom Widerrufs-Belehrungs-Muster ist es zudem wichtig den Nutzer auch über das Muster-Widerrufsformular informieren. Die Widerrufs-Belehrung und das Muster-Widerrufsformular (vgl. Widerrufserklärung) müssen dem Nutzer auch auf einem dauerhaften Datenträger, also z. B. als Anhang zur Bestellbestätigungs-E-Mail zugesendet werden.

Widerrufsfrist:
Die mindest-Widerrufsfrist wird für alle EU Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware vereinheitlich. In einigen Ländern betrug die Mindestfrist bisher nur 7 Tage.
Bei falscher Belehrung zum Widerrufsrecht existierte bisher das sogenannte “ewige Widerrufsrecht” – dieses wird abgeschafft. Bei einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich nun das Widerrufsrecht auf 12 Monate.

Widerrufserklärung:
Der Kunde muss mit der Neuregelung des Widerrufsrechts 2014 seinen Widerruf eindeutig erklären (theoretisch auch telefonisch möglich). Er kann die Ware nicht wie bisher einfach kom­men­tarlos zurückschicken.
Zur Erklärung des Widerrufs muss der Online Shop Betreiber dem Kunden ein Eu-weit einheitliches Widerrufs-Formular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Der Shop Betreiber ist verpflichtet, das Formular dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens mit der Lieferung der Ware zukommen zu lassen.
Unser Tipp: Nutzen Sie zur Zusendung des Widerrufsformulars die Bestellbestätigungs-E-Mail und hängen Sie das Formular zusammen mit den AGB und der Widerrufsbelehrung an die E-Mail an.

Hin- und Rücksendekosten:
Eine weitere wichtige Änderung in Bezug auf das Widerrufsrecht betrifft vor allem die Kosten für die Rücksendung der vom Kunden bestellten Waren. Ab dem 13. Juni 2014 hat der Händler die Möglichkeit dem Kunden die Übernahme der Rücksendekosten aufzuerlegen im Falle des Widerrufs – sofern der Kunde hierauf hingewiesen wurde. Damit entfällt auch die bisherige sog. „40-Euro-Klausel“.
Obwohl dadurch grundsätzlich dem Online Shop Betreiber die Option offen steht die Rücksendekosten vom Kunden bezahlen zu lassen – gehen wir aufgrund unserer Erfahrungen als E-Commerce Agentur derzeit davon aus, dass in vielen wettbewerbsintensiven Branchen auch zukünftig die Rücksendekosten vom Händler bzw. Shop Betreiber zu tragen sein werden!
Die Hinsendekosten müssen im Widerrufsfall übrigens aber weiterhin vom Shop Betreiber erstattet werden, jedoch nur in der Höhe der günstigsten im Shop angebotenen Standardlieferung. Künftig müssen demnach Express- oder Nachnahmezuschläge nicht mehr erstattet werden.

Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht kann bei Verträgen zur Lieferung bestimmter Waren erlöschen oder nicht bestehen – darüber ist der Nutzer zu informieren. Details zu den betroffenen Waren finden Sie im verlinkten Informationspapier bei Trusted Shops.

Rückabwicklung wird beschleunigt:
Ein für Shop Betreiber positiver Aspekt der Neuregelung – die Rückabwicklung wird beschleunigt, denn der Kunde muss die Rücksendung der Ware innerhalb der 14 Tage Frist veranlassen, gleichzeitig verkürzt sich für Sie als Händler jedoch auch die Frist für die Rückerstattung des Geldes von 30 auf 14 Tage – als Händler dürfen Sie jedoch die Rückzahlung bis zum Eingang der Ware bzw. einem Nachweis zurückbehalten.

Weitere Änderungen durch die Verbraucherrecht-Richtlinie (VRRL)

Zusätzlich zur Reform des Widerrufsrechts werden auch die Informationspflichten für Verbraucher neu gestaltet. Folgende Informationspflichten wurden neu geregelt:

  • Lieferbeschränkungen
  • Zahlungsarten
  • gesetzliche Gewährleistungsrechte
  • Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechts
  • Kunden-Hotlines: keine Kosten höher als der Grundtarif mehr zulässig (keine 0900 oder 0180 Nummern)
  • Bedingungen für Garantien, Kundendienste und Kundendienstleistungen – falls im Shop angeboten

Details zu den Auswirkungen dieser Änderungen finden Sie im unten verlinkten Informationspapier.

Bedeutung des neuen Widerrufsrechts für Shop Betreiber

Was ist zu tun als Shop Betreiber? Eine kleine Checkliste für  Shop Betreiber:

  • Umstellung: genau ab dem 13.06.2014 (also eigentlich 0 Uhr)
    Vorher kann dies abgemahnt werden – und eine zu späte Umstellung ist natürlich auch schlecht.
  • Überprüfung und Anpassung der Widerrufsbelehrung an allen Stellen im Online Shop
  • Bereitstellung eines Muster Widerrufsformulars zum Download
  • Falls noch nicht implementiert – sorgen Sie für eine Zusendung der Widerrufsbelehrung und des Widerrufs-Formulars per E-mail z.B. in der Bestellbestätigungs-E-mail (ebenfalls enthalten sollten die AGBs und die Widerrufsbelehrung sein)
  • Überlegen Sie sich gegebenenfalls ob Sie zukünftig dem Kunden die Rücksendekosten auferlegen wollen oder können – je nach Branche kann dies möglich sein – in vielen wettbewerbsintensiven Branchen ist aber auch zukünftig von der Übernahme der Rücksendekosten durch den Shop Betreiber auszugehen!
  • Entscheiden Sie sich hinsichtlich der möglichen niedrigeren Rückerstattungen der Hinsendekosten
  • Rückerstattung der Zahlung des Kunden – die Händler, die bisher Gutscheine bei der Rückerstattung genutzt haben sollten diese Praxis beenden – sie ist nun nicht mehr zulässig.
  • Informieren Sie Ihren Kundenservice über die Änderungen und die eigene Politik gegenüber den Kunden innerhalb der Gestaltungsspielräume

Fazit zum neuen Widerrufsrecht 2014

Das neue Widerrufsrecht bringt einige Vorteile für Online Shop Betreiber und vereinfacht zudem den Handel innerhalb Europas weiter.

Mit Blick auf die kurze verbleibende Restzeit zur Vorbereitung empfehlen wir Ihnen dringend: Bereiten Sie sich jetzt vor und passen Sie zeitnah Ihren Shop an – Abmahnanwälte werden erfahrungsgemäß die Umstellung zu nutzen versuchen. Glücklicherweise sind die Umstellungen für Shop Betreiber bei diesen Änderungen des Widerrufsrechts kleiner als bei früheren Anpassungen – d.h. auch der Aufwand fällt niedriger aus. Die Anpassungen der Texte von AGBs und Widerrufsbelehrung sind bei Magento Shops in der Regel sogar direkt im Backend vom Shop Betreiber selbst umsetzbar.

Trotzdem sollten die Anpassungen unbedingt rechtzeitig vorbereitet werden, denn vor allem rechtlich sind notwendigen Textänderungen und evtl. technischen Anpassungen stark vom jeweiligen Shop abhängig! Insofern empfiehlt sich hier auch unbedingt die vorherige Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Technische Anpassungen sind zudem noch von Ihrer Agentur umzusetzen. Wer jetzt handelt, der kann aber die Umstellung pünktlich vornehmen und sollte daher dem Freitag den 13.06.2014 gelassen entgegensehen können.

[Update 12.06.2014]

Aufgrund umfangreicherer Diskussionen zu den realen Umsetzungen der rechtlichen Anforderungen in den Online Shops, hier ein paar aktuelle Ideen – ausdrücklich ohne jede Gewähr und rechtliche Beratung! Folgende Wege scheinen sinnvoll und vom technischen Aufwand her auch überschaubar:

  • PDF Muster Widerrufs-Formular:
    Upload eines mit Adresse vorausgefüllten PDF Muster-Widerrufs-Formulars für Kunden in den Shop und Verlinkung dessen direkt im Footer.
  • Anpassungen im Checkout und der Bestellbestätigung:
    Einbindung des Muster Widerrufs-Formulars als normalen Text im statischen Block der Widerrufsbelehrung des Shops. Wenn Firegento eingesetzt wird heißt dieser Block in Magento Shops gs_revocation (bei alten Shops mit German Market Ready heißt er mrg_revocation) und sorgt zudem dafür, dass das Muster-Widerrufs-Formular zukünftig dann auch automatisch in der Bestellbestätigungs-Email angehängt wird.
    Nun können noch die Bestellbedingungen so angepasst werden, dass der Kunde auch das Lesen des Muster-Widerrufs-Formulars bestätigen muss (entweder als eigener Punkt oder für Conversion Optimierung in den Punkt Widerrufsbelehrung integrieren).

[Ende des Updates]

Links:

Infos und Muster zum neuen Widerrufsrecht für Waren von Trusted Shops >>
Infos zu den Informationspflichten des Shop Betreibers von Trusted Shops >>

Disclaimer:
Der Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient zur Information – für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

Veröffentlicht am: 13. Mai 2014Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2023Kategorien: Unkategorisiert3 Comments on Neues Widerrufsrecht 2014 für Online ShopsTags: , , ,

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Über den Autor / die Autorin: Marcus C.

Mein Name ist Marcus und ich bin einer der beiden Lemundo Gründer, Inhaber und Geschäftsführer. Ich bin E-Commerce Enthusiast, begeistere mich für erklärungsbedürftige Produkte und brenne vor allem für B2B und D2C E-Commerce. Es motiviert mich die Chancen der digitalen Transformation, KI und Automatisierung zu nutzen. Als Berater unterstütze ich Marken & Hersteller bei der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, der digitalen Transformation, Digitalisierung des Vertriebs sowie der Strategie und Entwicklung agiler Organisationen. Meine Leidenschaft gilt darüber hinaus dem Mountainbiking, Backpacking und Fahrradreisen sowie Südamerika.